Elektrotechnische Arbeiten bei der Montage

Bei vielen Möbelmontagen fallen Arbeiten an, die nach DGUV Vorschrift 3 nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden dürfen. Allerdings ist es für uns sehr von Vorteil, dass wir die für unser Arbeitsgebiet typischen elektrotechnischen Arbeiten selbst erledigen können. Die Handwerksordnung ermöglicht das: Artfremde Tätigkeiten dürfen ausgeführt werden, wenn sie mit der ursprünglichen Tätigkeit in technischem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.

Für spezielle Arbeiten, die nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden dürfen, z. B. an elektrischen Betriebsmitteln haben wir die entsprechenden Zertifikate.